Behandlungspflege_nach_SGB_V

Behandlungspflege nach SGB V Injektionen, Verbände, Medikamentengabe etc...

Häusliche Krankenpflege - erweiterte Grundversorgung im Krankheitsfall

Bei der Behandlungspflege helfen die Mitarbeiter des ambulanten Pflegeteams rund um Susanne Benz, Ihnen oder Ihren Angehörigen dabei, im Krankheitsfall die medizinische Versorgung auch zu Hause durchzuführen. Versicherte Patienten, die das Bett hüten müssen oder anderweitig krankheitsbedingte Versorgung benötigen, haben Anspruch auf häusliche Krankenbetreuung mit Grundpflege und Behandlungspflege. Die einzelnen Leistungen können im Bedarfsfall mit der hauswirtschaftlichen Betreuung kombiniert werden. Denn nicht in jedem Fall können Angehörige, Bekannte oder liebe Nachbarn rund um die Uhr für den Kranken da sein.

Den Schwerpunkt der häuslichen Krankenpflege bilden behandlungspflegerische Leistungen. Hierzu zählen Pflege- und Versorgungsmaßnahmen, die durch bestimmte Krankheiten oder bei unfallbedingten Einschränkungen erforderlich werden. Die Maßnahmen der Behandlungspflege werden individuell auf den Zustand des Patienten ausgerichtet und mit dem behandelnden Arzt abgestimmt. Eine professionelle Behandlungspflege trägt dazu bei, eine Krankheit oder Verletzung zu heilen beziehungsweise die Beschwerden zu lindern. In diesen Bereich fällt auch die Palliativpflege. In schweren Fällen wird eine 24-Stunden-Betreuung empfohlen.

Behandlungspflege - jederzeit das Wohlergehen des Patienten im Blick

Wir helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen dabei, in gewohnter Umgebung weiterhin pflegerisch versorgt zu werden, sofern die Behandlungspflege nicht oder nicht mehr im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden kann. Voraussetzung für die Leistungen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient nicht in der Lage ist, die notwendigen Pflegemaßnahmen selbst durchzuführen. Hierzu gehören unter anderem die Wundpflege mit Verbandswechsel, das Setzen von Injektionen oder die Überwachung der Medikation. Auch Schwangere und frisch entbundene junge Mütter haben im Bedarfsfall Anspruch auf häusliche Behandlungspflege.

Die Leistungen auf einen Blick:

  • Überwachen der Medikation, Verabreichen von Medikamenten
  • Wundpflege und Wundversorgung mit Verbandswechsel
  • Injektionen (intramuskulär und subkutan)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Kompressionsverbände/Kompressionsstrümpfe wechseln
  • Portversorgung
  • Kathederwechsel
  • Einläufe

Die Behandlungspflege wird unterteilt in:

  • medizinische Behandlungspflege (zum Beispiel nach einer Operation)
  • Krankenhausvermeidungspflege (häusliche Pflege zur Verkürzung eines Klinikaufenthaltes)
  • Sicherungspflege (Therapie-Fortführung im häuslichen Umfeld)
  • häusliche Krankenpflege (erweiterte Behandlungspflege bei chronischen Erkrankungen)

Kostenübernahme der Behandlungspflege und häuslichen Krankenpflege

Die Erstversorgung dauert in der Regel 14 Tage und wird mit ärztlicher Begründung verlängert. Für die Vergütung des Pflegeleistungen wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von der jeweiligen Krankenkasse geprüft und anerkannt werden muss. Die Voraussetzungen für die Behandlungspflege und die verordnungsfähigen Leistungen sind im Leistungsverzeichnis des SGB V aufgelistet. Für Kinder, Schwangere, chronisch Kranke und Empfänger von Grundsicherung ist die Behandlungspflege zuzahlungsfrei. Für volljährige Versicherte werden laut Gesetz Zuzahlungen von bis zu zehn Prozent der Pflegekosten erhoben, die jedoch mit der individuellen Belastungsgrenze vereinbar sein müssen.

Unser qualitätsgeprüftes ambulantes Pflegeteam ist bei Bedarf jederzeit für Sie und Ihre Angehörigen vor Ort im Einsatz. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und vereinbaren Sie persönlich oder telefonisch ein Erstgespräch. Gern beraten wir Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.